Samstag, 16. März 2019

Fiskus, Fiskus, über alles ...

Kurz vor der EU-Wahl macht eine westfälische Zeitung mit folgender Schlagzeile auf
"Fiskus besteuert Kirchenfeste"
und sagt damit eine Halbwahrheit.

Nicht das Finanzamt greift nach den Einnahmen von Kirchenbasaren und Pfarrfesten.
Durch eine sog. "Harmonisierung des Steuerrechts" in der EU, die schon Anno 2006 beschlossen worden war (2006/112/EG), im Bundestag am 24.09.2015 (sic!) so gut wie überhaupt nicht debattiert worden ist und eigentlich schon seit 2017 gilt,
wird nun ab 1.1.2021 der Umsatzsteuerwahnsinn Kirchengemeinden und Vereine das Leben schwer machen.

Beispiele?
Kaufe ich eine Opferkerze, um sie U. L. F. zu dedizieren, so bleibt diese Kerze steuerfrei, da sie "Ausdruck de Gebetes" ist und in der Kirche verbleibt.
Kaufe ich eine Osterkerze, die nun mal für die katholische Illumination des heimischen Herrgottswinkels oder Frühstückstisches dienen kann, so sind 19 % Märchen...  äh Umsatzsteuer zu entrichten.

Kirchenführer: 19 %
fromme Postkarte: 7 %

Bestattung auf dem Pfarrfriedhof: steuerfrei
Pflege eines Rasengrabes durch den angestellten Friedhosgärtner: Klingeling! Umsatzsteuer!
(Begründung: Könnte ja jeder externe Gärtner auch machen!)

Waffel auf dem Pfarrfest: Klingeling! Umsatzsteuer!
Tasse Kaffee: Klingeling! Je nach Milchanteil werden entweder 7 % bzw. 19 % Zwecklossteuer fällig!
 Ob die Einnahmen für einen caritativen Zweck sind, spielt keine Rolle!



JA, MOMENT MAL DA GIBT ES ABER DOCH FREIBETRÄGE!

Stimmt!
17500 Euronen im Jahr für die gesamte Pfarrei, wobei auch alle Einnahmen von nicht selbständigen Vereinen zusammengerechnet werden.

Nun kommen alle lieben Kassenwarte demnächst in die Haftungszone und dürfen erst einmal Steuerrecht büffeln.

Laut Aussage eines MdB haben die Kirchen im damals laufenden Gesetzgebungsverfahren keine Anstalten gemacht, gegen diesen Wahnsinn Einspruch zu erheben.

Mittlerweile schwant den Verantwortlichen in den Bistümern und Landeskirchen, welche Folgen das haben könnte.
Man hat sich zu einer gemeinsamen Stellungnahme durchgerungen (Hurra, eine Denkschrift! Dann ist ja alles nicht so schlimm ... *ironieoff*) und will demnächst Schulungen für die Verwalter (Rendanten) in den Gemeinden anbieten.
Und danach erst will man dann die Verantwortlichen in den Gruppen und Vereinen ansprechen, (sprich: wenn es noch später als zu spät ist) und damit wohl noch den letzten Gutwilligen endgültig vergraulen!



Guten Morgen, meine Herren! Wünsche, wohl geruht zu haben!

BRÜSSEL HAT ES VERBOCKT UND IHR HABT ES VERSÄGT, IHR SCHLAFMÜTZEN!!!

Gute Nacht, lebendige Gemeinde!

2 Kommentare:

Ex hat gesagt…

vor allem steht damit jeder, der sich irgendwie in seiner Gemeinde verantwortlich engagieren will, mit einem Bein im Knast, weil wer blickt da schon durch? Schulung hin oder her.
Jemand hat mir auch mal versucht zu erklären wie das mit dem Leidgut ist, auch hier galten für Kirchen und kirchliche Einrichtungen lange Sonderrechte, mittlerweile macht sich jeder Kirchenchor und jeder Kindergarten strafbar, wenn er einfach Lieder kopiert und verteilt, auch auf einem Gemeindefest mehr als einer Person was auf Youtube zeigen, ist verboten, weil nicht mehr privat.
Man fragt sich für was in den Bistümern seit Jahren die Beraterfirmen aus und ein gehen?

Marcus, der mit dem C hat gesagt…

"Jemand hat mir auch mal versucht zu erklären wie das mit dem Leidgut ist, ..."

Ich gehe nach reiflicher Überlegung davon aus, liebe Ester, daß das von mir hervorgehobene Wort einen ungewollten Tippfehler enthält. :-D Mein erster Gedanke allerdings war:
"Ach, sie redet vom Neuen Geistlosen Liedgut (NGL), wie passend die Bezeichnung."